Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich auf neue Branchenmindestlöhne für die Beschäftigten des Bauhauptgewerbes geeinigt.
Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 29.01.2021 gelten folgende neue Branchenmindestlöhne:
1. Laufzeit:
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (01. Januar 2021–31. Dezember 2021)
2. Entgelt:
Die Mindestlöhne erhöhen sich ab dem 01. Januar 2021 wie folgt:
Quelle: SPA