Branchenmindestlohn

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich auf neue Branchenmindestlöhne für die Beschäftigten des Bauhauptgewerbes geeinigt.

 

Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 29.01.2021 gelten folgende neue Branchenmindestlöhne:

1. Laufzeit:

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (01. Januar 2021–31. Dezember 2021)

2. Entgelt:

Die Mindestlöhne erhöhen sich ab dem 01. Januar 2021 wie folgt:

  • Mindestlohn 1 (bundesweit) um 30 Cent von 12,55 € auf 12,85 €
  • Mindestlohn 2 (West) um 30 Cent von 15,40 € auf 15,70 €
  • Mindestlohn 2 (Berlin) um 30 Cent von 15,25 € auf 15,55 €

 

Quelle: SPA

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