Der Sächsische Normenkontrollrat hat sachsenweit Verbände und Institutionen angeschrieben und bittet um Vorschläge zum Bürokratieabbau in Sachsen.
Hintergrund ist die Ende 2020 vom Sächsische Landtag beschlossene Änderung, wonach dem Normenkontrollrat neben dem bisherigen Prüfrecht nun auch ein Initiativrecht gegenüber der Staatsregierung zur Überprüfung bestehender Landesgesetze und Rechtsverordnungen zusteht.
Man erbittet nunmehr konkrete Beispiele, durch welche landesgesetzlichen Regelungen die sächsischen Unternehmen belastet werden. Im Rahmen einer Prüfung und zusammenfassenden Betrachtung sollen so Änderungsvorschläge aufgegriffen und an die Staatsregierung herantragen werden. Wohlwissend der aktuellen Probleme rund um die Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie, sollen diese weitestgehend außen vor bleiben.
Wir sammeln Ihre Vorschläge und bitten daher um Zusendung bis 21.05.2021 an info@fbf-dresden.de.