Nach dem Bundestag hat am Montag auch der Bundesrat dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit kann unter anderem die Umsatzsteuersenkung wie geplant zum 01.07.2020 in Kraft treten.
Hierzu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am vergangenen Freitag ein Informationsblatt mit Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), welches kurze und allgemeinverständliche Hinweise zu Umsetzungsfragen geben soll. Es ergänzt damit das BMF-Schreiben, welches am 26.06.2020 weiter unten veröffentlicht wurde.
Auf folgende Fragen des Informationsblattes weisen wir besonders hin:
Quelle: VSW
Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 29.06.2020 das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschließen (Entwurf siehe Anlage). Wichtigste Bestandteile für Unternehmen sind:
Trotz erheblicher Kritik am bürokratischen Aufwand werden die Umsatzsteuersätze damit zum 01.07.2020 befristet gesenkt. Zu Umsetzungsfragen der Umsatzsteuersenkung stimmt das BMF derzeit mit den Ländern ein sog. BMF-Schreiben ab. Dieses wurde Stand 23.06.2020 noch einmal aktualisiert (siehe Anlage). Wichtige Inhalte sind:
Aber:
a) Der Unternehmer kann die Rechnung berichtigen.
b) "In der Unternehmerkette" gilt für im Juli 2020 erbrachten Leistungen eine Übergangsfrist, wonach ein in der Rechnung ausgewiesener und abgeführter höherer Steuersatz/-betrag nicht beanstandet wird. "Aus Gründen der Praktikabilität" wird zudem ein Vorsteuerabzug auf Grundlage des ausgewiesenen Steuersatzes gewährt
Quelle: VSW
Die Bundesregierung beschloss am 24.06.2020 die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Förderfähig sind ausschließlich mittelständische Firmen (< 250 MA in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29.02.2020), die durch die COVID-19-Krise betroffen sind.
Die Berufsausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberufe erfolgen. Es darf sich um keine Praktika handeln. Zudem darf jedes Ausbildungsverhältnis nur einmal gefördert werden.
Die Förderung besteht aus 5 Instrumenten:
Ausbildungsprämie (wenn Ausbildungsangebot gesteigert wird)
Vermeidung von Kurzarbeit
Auftrags- und Verbundausbildung
Übernahmeprämie
Weitere Informationen bietet das Bundesbildungsministerium (BMBF) hier. Die Bestimmungen müssen noch in einer Förderrichtlinie umgesetzt werden. Bis dahin sollen auch die Antragsstellen benannt werden. Wir halten Sie je nach Fortschritten auf dem Laufenden.
Eine aktualisierte Übersicht zu den momentanen und geplanten Fördermaßnahmen finden Sie im Kopf.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Eckpunkte für das zweite geplante Zuschussprogramm für erheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgelegt.
Auf folgende zentrale Punkte weisen wir Sie hin:
Das vollständige Eckpunkte-Papier erhalten Sie als Download.
Quelle: VSW
Der Koalitionsausschuss hat gestern ein Konjunkturprogramm beschlossen. Neben der temporären Absenkung der Mehrwertsteuer und anderen spezifischen Nachfrageimpulsen sollen eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt oder aufgestockt werden. Zu nennen sind insbesondere:
Zudem gab es Änderungen an bestehenden Hilfsmaßnahmen: