Mindestlohn

Wie bereits in den Medien berichtet, hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung am 26. Juni 2023 mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite, einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen. Gleiches gilt für die Begründung, die ebenfalls gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen ist.

Demzufolge wird der Mindestlohn

  • zum 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto und
  • zum 01.01.2025 auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde festgesetzt.

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat im Rahmen ihrer Entscheidung die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 EUR angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 EUR berücksichtigt. Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

Für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission war es wichtig, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12,00 EUR pro Stunde zum 01.10.2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt. Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen. Dies war mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar. Die Vorsitzende hat daher einen Vermittlungsvorschlag entworfen, bei dem sie die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten angenommen hat. Die Arbeitgeber haben dem Vermittlungsvorschlag zugestimmt.

Unter diesem Link finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission, den Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung.

Quelle: VSW

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