Das Nachweisgesetz, das seit 1995 gilt, wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 gravierend geändert. Grund ist die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsvertragsmuster prüfen und anpassen. Die Änderungen sind bußgeldbewährt! Künftig müssen Arbeitsverträge auch Rechtsbehelfsbelehrungen enthalten. So muss „das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren“ im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt werden. Allerdings hat es der Gesetzgeber offengelassen, wie das zu formulieren sind. Alle Beschäftigten haben einen Anspruch auf eine entsprechende Ausfertigung innerhalb von sieben Tagen nach Verlangen. Die wichtigsten Fragen klären wir für Sie in den beigefügten FAQ.