Neuerungen bei der eAU

Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird stetig weiterentwickelt und verbessert. Ab dem 1. Januar 2025 stehen umfassende Neuerungen an. Was geplant ist und welche Fragen in der Praxis immer wieder auftauchen, sind die Inhalte eines Seminar-on-demand, welches Sie im September nutzen können.


Die AOK PLUS lädt herzlich zu ihrem Seminar-on-demand "eAU – Neuerungen ab 1. Januar 2025" ein. Darin erhalten Sie Informationen über die weitere Entwicklung des eAUVerfahrens und wertvolle Tipps für die Praxis. Um das Seminarangebot für Arbeitgeber noch flexibler und damit attraktiver zu gestalten, hat die AOK das neue Format "Seminar-on-demand" entwickelt. An drei Tagen im September 2024 haben Kunden und Kundinnen, die sich vorher angemeldet haben, von 8 bis 20 Uhr exklusiv Zugang zu einem 45-minütigen Video, in dem alle Informationen zur eAU kompakt und praxisnah vorgestellt werden. Jeder Teilnehmende startet während dieser drei Tage das Video zu einem beliebigen Zeitpunkt. Damit kann jeder Nutzer das Seminar individuell an seinen Kalender anpassen und ist zeitlich flexibel. Ergänzt wird das Seminar-on-demand durch ganztägige Live-Chats, in denen AOK-Expertinnen und -Experten für fachliche Fragen der Teilnehmenden bereitstehen. Nach Ablauf des Seminar-on-demand-Zeitraums wird das Video (allerdings ohne Chatangebot) öffentlich auf dem AOK Fachportal für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.


Im Seminar gibt es wichtige Informationen zu Neuerungen bei der eAU ab 1. Januar 2025 und praktische Tipps zur Fehlervermeidung. Es geht u. a. um folgende Fragen:

  • Wann ist der Abruf der eAU-Daten sinnvoll?
  • Für welche Fälle ist das eAU-Verfahren auch 2025 ausgeschlossen?
  • Welches Verfahren gilt, wenn die Entgeltfortzahlung endet, und wie erfährt der Arbeitgeber davon?
  • Wie lange kann ein Arbeitgeber die eAU-Daten abrufen?
  • Welche Fehler sollten vermieden werden, damit der Abruf funktioniert?
  • Wie können Steuerberatende die eAU-Daten der Beschäftigten ihrer Mandantinnen und Mandanten abrufen?
  • Wie funktioniert der Abruf der eAU-Daten mit dem SV-Meldeportal?
  • Wie erfährt man bei Krankenhausaufenthalten das tatsächliche Entlassungsdatum?
  • Welche Informationen bekommt der Arbeitgeber von Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen?
  • Was passiert beim Krankenkassenwechsel?
  • Was bringen die Neuerungen ab 2025?

Folgende Termine stehen für Sie zur Auswahl:

  • Mittwoch, 18. September 2024, 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Donnerstag, 19. September 2024, 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Dienstag, 24. September 2024, 8:00 bis 20:00 Uhr


Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit: AOK-Internetseite.

Ab dem 25.09.2024 können Sie sich das Video (ohne Chatangebot) auf der AOK-Internetseite ansehen.

 

Quelle: AOK PLUS

Datum:

Ort: online

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